Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.
Der Missbrauch des Titels ist strafbar gemäß § 132a Strafgesetzbuch.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit hervorragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einen aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellkörperschaft.
Darüber hinaus werden öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das gegehrte Qualitätssiegel führen. Deshalb ist es Voraussetzung, dass nur öffentlich bestellt und vereidigt wird, wer über eine besondere Sachkunde verfügt und seine Vertrauenswürdigkeit unabhängig und Objektivität nachweist
Torsten Rauner
1985-1987 | Ausbildung zum Glaser in der Kunst- und Bauglaserei |
1987-1993 | Praktische Berufserfahrung als Glaser |
1993-1996 | Meisterprüfungsvorbereitung in den Teilen I bis IV mit erfolgreich bestandenen Prüfungen und Berechtigung zum Führen des Meistertitels im Glaserhandwerk durch den großen Befähigungsnachweis |
seit 2003 | Mitglied des Gesellenprüfungsausschusses für das Glaserhandwerk |
seit 2014 | Mitglied des Meisterprüfungsausschusses für das Glaserhandwerk durch die Ernennung der Senatsverwaltung für Arbeit |
2018 | Sachverständigenausbildung bei der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld e.V. Grund- und Aufbauseminar für Sachverständige mit erfolgreich bestanden Prüfungen |
2018 | Nachweis der besonderen Sachkunde und Ausbildung zum öffentlich bestellten Sachverständigen durch den Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit erfolgreich bestandenen Prüfungen |
2018 | Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger im Glaserhandwerk durch die Handwerkskammer Frankfurt ( Oder ) Region Ostbrandenburg |